"Die - Zwedschgala" 

Tagesmutter in Nürnberg - Herpersdorf

Arbeiten als Tagesmutter

Rechtliche Rahmenbedingungen: 

Es gelten die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen in Kindertagespflegestätten wie bei Kindertagespflegepersonen. 

Alle Kindertagespflegepersonen sind entsprechend von den zuständigen Aufsichtsbehörden (meist Jugendämter) qualifiziert und zertifiziert und somit im Besitz einer Pflegeerlaubnis.

Im Gesetzestext des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII, § 43 Erlaubnis zu Kindertagespflege heißt es hierzu: 

(1) Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.

Kindertagespflegepersonen arbeiten eng mit dem Jugendamt zusammen und sind an den jeweilig gültigen Bildungsplan des zuständigen Bundeslandes gebunden.

Aus Sicht des Kindes bietet diese familiennahe Betreuungsform mit nur einer festen und somit kontinuierlichen Bezugsperson ein "Betreuungssetting". welches eine intensivere und individuellere Betreuung des Kindes als in herkömmlichen Betreuungsformen möglich macht.

Den bedeutenden Vorteil sehe ich auch im Verhältnis der Kinder zu den betreuenden Personen, da maximal 5 Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut werden. Es bleibt somit genügend Zeit und Raum sich in Besonderen Maß den anvertrauten Kindern individuell widmen zu können.

Die Kindertagespflege bildet somit eine besondere Unterstützung der Familie im Rahmen von frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung im häuslichen/sozialen Umfeld der Tagespflegeperson unter sehr individuellen Gesichtspunkten aus Sicht des Kindes ab.

Die individuellen und somit sehr flexibel gestaltbaren Betreuungszeiten der Kindertagespflege kommen gerade berufstätigen Eltern sehr entgegen, da immer mehr Arbeitgeber auf eine hohe Flexibilität Ihrer Mitarbeiter setzen.

Derzeit sind in Nürnberg 226 Tagespflegepersonen in Nürnberg tätig, welche vom Familienbüro vermittelt werden. Diese verfügen alle über eine Pflegeerlaubnis gem. §43 SGB VIII. Hiervon sind 8 Großtagespflegestellen an welchen mehr als 5 Kinder gleichzeitig betreut werden. 

Es sind derzeit 1080 Kindertagespflegeplätze im Stadtgebiet Nürnberg vergeben. (Quelle: Jugendamt der Stadt Nürnberg, Onlineabruf 18.05.2019, Stand 31.12.2018)


 



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